Online-Anforderung von Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Voranmeldung der Eheschließung


Allgemeine Informationen

Über xSta-Urkunden können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden direkt bei uns anfordern.

 

Folgende Urkunden können sie über die jeweiligen Links beantragen:

 

Eheurkunden https://urkunden.govconnect.de/xsta/gemeinde-nordwestuckermark/eheurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunden https://urkunden.govconnect.de/xsta/gemeinde-nordwestuckermark/lebenspartnerschaftsurkunde
Anmeldung Eheschließung https://urkunden.govconnect.de/xsta/gemeinde-nordwestuckermark/voranmeldung-eheschliessung
Geburtsurkunde

https://urkunden.govconnect.de/xsta/gemeinde-nordwestuckermark/geburtsurkunde

Sterbeurkunde https://urkunden.govconnect.de/xsta/gemeinde-nordwestuckermark/sterbeurkunde

 


Rechtsgrundlagen

Wer ist berechtigt, Urkunden anzufordern?
Urkunden können von den Personen beantragt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen können Personenstandsurkunden nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.


Gebühren

Welche Gebühren fallen für die Urkunden an? Wie werden die Urkunden zugestellt?
Es fallen die üblichen Gebühren mit Vorkasse an. Die Gebühren werden am Ende des Antragsformulars angezeigt.
Das Standesamt versendet nach Eingang des Antrags eine Rechnung. Wenn die Gebühren eingegangen sind, werden die Urkunden auf dem Postweg versandt (zuzüglich Porto - 1,45 Euro) oder können abgeholt werden.


Ansprechpartner

Standesamt
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark

Frau I. Klingbeil
Zimmer 015
Telefon (039852) 479130
Telefax (039852) 479214