IT Systemadministrator (m/w/d)
Allgemeines: |
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Nordwestuckermark ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
als IT Systemadministrator (m/w/d)
zu besetzen. Die ausgeschriebene Stelle beinhaltet eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und erfolgt unbefristet.
Die Gemeinde Nordwestuckermark besteht aus den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark und Weggun und erledigt deren Verwaltungsgeschäfte. Die Gemeinde Nordwestuckermark wird von dem Bürgermeister geführt und ist in die Bereiche Kämmerei, Bau- und Ordnungsamt sowie Zentrale Dienste untergliedert.
Die Gemeinde Nordwestuckermark steht im Rahmen der stetigen Digitalisierung vor einer Neustrukturierung der IT-Leistungen für die gesamte Gemeindeverwaltung. Beabsichtigt ist neben einer vertraglichen Bindung mit einem versierten IT-Unternehmen zur Koordination einen vielseitigen Ansprechpartner im Bereich IT Vorort zu beschäftigen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
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Anforderungen: |
Wir erwarten von Ihnen:
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Leistungen: |
Wir bieten Ihnen:
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Bewerbungsunterlagen: |
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „vertrauliche Bewerbungsunterlagen“ bis zum 15.03.2021 an die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark Bürgermeister Amtsstraße 8 17291 Nordwestuckermark.
oder per E-Mail an:
Wir bitten bei Versendung per E-Mail darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen.
Eine Eingangsbestätigung wird nicht versandt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen bis zum 31.08.2021 im Personalamt und werden danach vernichtet.
Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark nicht erstattet.
Hinweis: Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.
https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/rechtliche-grundlagen/
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Kontakt: |
Gemeinde Nordwestuckermark Amtsstr. 8 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark ![]() ![]() www.gemeinde-nordwestuckermark.de Mehr über Gemeinde Nordwestuckermark [hier]. |