Kassenleiter
Allgemeines: |
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Nordwestuckermark ist zum 01.09.2023 die Stelle in der Kämmerei
als Kassenleiter(m/w/d)
mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung zunächst befristet bis 28.02.2025. Zielstellung ist die langfristige Übernahme in das Personal der Gemeinde Nordwestuckermark. Die Gemeinde Nordwestuckermark besteht aus den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark und Weggun und erledigt deren Verwaltungsgeschäfte. Die Gemeinde Nordwestuckermark wird von dem Bürgermeister geführt und ist in die Bereiche Kämmerei, Bau- und Ordnungsamt sowie Zentrale Dienste untergliedert.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
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Anforderungen: |
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Leistungen: |
Wir bieten Ihnen:
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Bewerbungsunterlagen: |
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ein Nachweis einer Schwerbehinderung ist zur Wahrung der Interessen bereits mit der Bewerbung beizufügen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „vertrauliche Bewerbungsunterlagen“ bis zum 11.06.2023 an die
Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark Bürgermeister Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark.
oder per E-Mail an: k.hecht@gemeinde-nordwestuckermark.de
Wir bitten bei Versendung per E-Mail darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) bis zum 31.12.2023 im Personalamt und werden danach vernichtet.
Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark nicht erstattet.
Hinweis: Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.
https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/rechtliche-grundlagen/ |
Kontakt: |
Gemeinde Nordwestuckermark Amtsstr. 8 17291 Nordwestuckermark OT Schönermark ![]() ![]() www.gemeinde-nordwestuckermark.de Mehr über Gemeinde Nordwestuckermark [hier]. |