Kassenleiter

Allgemeines:

Stellenausschreibung

 

Bei der Gemeinde Nordwestuckermark ist zum 01.09.2023 die Stelle in der Kämmerei

 

als Kassenleiter(m/w/d)

 

mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden zu besetzen. Die Stelle ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung zunächst befristet bis 28.02.2025. Zielstellung ist die langfristige Übernahme in das Personal der Gemeinde Nordwestuckermark.

Die Gemeinde Nordwestuckermark besteht aus den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark und Weggun und erledigt deren Verwaltungsgeschäfte. Die Gemeinde Nordwestuckermark wird von dem Bürgermeister geführt und ist in die Bereiche Kämmerei, Bau- und Ordnungsamt sowie Zentrale Dienste untergliedert.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

 

  • Leitung der Gemeindekasse
  • Leitung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde (Sachbearbeitung)
  • Bearbeitung des Zahlungsverkehrs der Gemeinde
  • Liquiditätsplanung
  • Anlagenbuchhaltung und Inventarverwaltung
  • Tätigkeiten für den Jahresabschluss
  • Sonstige Sachbearbeitung
Anforderungen:
  • aufgrund des vielseitigen und anspruchsvollen Betätigungsfeldes wird
    eine fachlich kompetente und einsatzfreudige Persönlichkeit mit Erfahrungen in
    den o.g. Aufgabengebieten, Zahlenverständnis, Gewissenhaftigkeit und
    Verantwortungsbewusstsein mit entsprechender Berufserfahrung, idealerweise
    im Bereich der Kasse einer Kommunalverwaltung gesucht
  • tätigkeitsbezogene Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Kommunal- und
    Kassenrechts (GemHV, KomHKV, BGB, Kommunales Finanzmanagement, doppische Buchhaltung möglichst mit der Finanzsoftware H&H ProDoppiK)
    wären von Vorteil.
  • gute EDV-Kenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet von MS Office-Anwendungen
  • umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Brandenburg,
  • eine eigenverantwortliche und kostenbewusste Denk- und Arbeitsweise, Teamfähigkeit, korrektes Auftreten, Organisationsvermögen und Zuverlässigkeit,
  • sicheres Auftreten und gute Umgangsformen, dienstleistungsorientiertes und bürgernahes Verhalten, sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sicherheit in der Formulierung von Texten und Schriftstücken,
  • Bereitschaft, die Arbeitszeit bei Bedarf auch außerhalb regelmäßiger Dienstzeiten zu erbringen,
  • Führerschein PKW. 
Leistungen:

Wir bieten Ihnen:

  • eine befristete, interessante, vielseitige und durch Ihr persönliches Engagement zu gestaltende Tätigkeit,
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
  • Vergütung erfolgt entsprechend des TVöD –VKA in der Entgeltgruppe 9a, insbesondere eine jährliche Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen,  Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Bewerbungsunterlagen:

Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ein Nachweis einer Schwerbehinderung ist zur Wahrung der Interessen bereits mit der Bewerbung beizufügen.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie gerne in unserem Team arbeiten möchten, senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit dem Vermerk „vertrauliche Bewerbungsunterlagen“ bis zum 11.06.2023 an die

 

Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark

Bürgermeister

Amtsstraße 8, 17291 Nordwestuckermark.

 

oder per E-Mail an: k.hecht@gemeinde-nordwestuckermark.de

 

 

Wir bitten bei Versendung per E-Mail darum, die Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei zusammenzufassen.

 

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) bis zum 31.12.2023 im Personalamt und werden danach vernichtet.

 

Aus Kostengründen erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher darum, keine Originale, Mappen u.ä. einzureichen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Nordwestuckermark nicht erstattet.

 

Hinweis:

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Die notwendigen Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Artikel 13 DSGVO) erhalten Sie am Ende dieser Ausschreibung.

 

 

https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/datenschutz/rechtliche-grundlagen/

Kontakt:
Gemeinde Nordwestuckermark
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark

Telefon (039852) 479100 Sekretariat

E-Mail E-Mail:
www.gemeinde-nordwestuckermark.de

Mehr über Gemeinde Nordwestuckermark [hier].