Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Windfeld Gollmitz“
Nordwestuckermark, den 07.08.2023
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans "Windfeld Gollmitz" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb von drei weiteren Windenergieanlagen in der Gemarkung Gollmitz und Horst, Gemeinde Nordwestuckermark, geschaffen werden.
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