Antrag für eine Inschrifttafel


Allgemeine Informationen

Mit Beschluss der 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Nordwestuckermark vom 23.11.2023 besteht ab sofort die Möglichkeit, am zentralen Gemeinschaftsgrabmal der Urnengemeinschaftsgrabstätte auf dem Friedhof in Rittgarten für dort beigesetzte Personen eine Inschrifttafel anbringen zu lassen.                                                                             Darauf können die persönlichen Daten der verstorbenen Person (Name, Vorname, Geburts- und Sterbedaten) und, je nach Wunsch, auch ein Spruch von max. 4 Zeilen angebracht werden. (Beispiele auf der Rückseite d. Antrages)

 

Die Gravur erfolgt in einem einheitlichen und festgelegten Schriftzug. Sie wird, wie auch die Anbringung der Tafeln, durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

 

Die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 40,00 € werden Ihnen durch die Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt.

 

Bitte füllen Sie den beiliegenden Antrag in gut lesbaren Druckbuchstaben aus. Die Beauftragung der Gravur erfolgt entsprechend Ihrer Angaben.


Rechtsgrundlagen

Urnengemeinschaftsgrabstätte Friedhof Rittgarten


Gebühren

40€


Ansprechpartner

Hauptamt
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark

Herr N. Schröder
Zi. 016
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark
Telefon (039852) 479200
Telefax (039852) 479214


Formulare

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