Gemeinde Nordwestuckermark
mit den Ortsteilen Ferdinandshorst, Fürstenwerder, Gollmitz, Holzendorf, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark, Weggun
Amtsstr. 8
17291 Nordwestuckermark OT Schönermark
(039852) 479100 Sekretariat
E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-nordwestuckermark.de
Veranstaltungen
10.11.2022 bis
31.12.2030
BÜCHEREI FÜRSTENWERDER
BÜCHEREI FÜRSTENWERDER Eine Dorfbücherei, gemütlich wie ein Wohnzimmer, mit Regalen ... [mehr]10.06.2023
15:00 UhrWarbender Parkfest
Im Rahmen der OFFENEN GÄRTEN UCKERMARK findet das Warbender Parkfest im Gutspark Warbende von ... [mehr]13.06.2023
18:30 UhrDörfernetzwerk Nordwestuckermark
Jeden 2. Dienstag im Monat treffen sich Menschen, die sich aktiv für unsere Gemeinde einsetzen wollen. Bei diesen Treffen geht es um unsere Dörfer, die zahlreich und unterschiedlich sind. Es werden Themen besprochen, die uns herausfordern, uns ...24.06.2023
19:00 Uhr
Gollmitzer Mühlenkonzert
STARFUCKER a tribute to the ROLLING STONES Einlass 19:00, Beginn 20:00[mehr]
08.07.2023 bis
09.07.2023
14:00 Uhr Parmener Seefest
Das traditionelle Dorffest mit Unterhaltungsprogramm für Klein und Groß; Beginn um 14:00 Uhr mit der Jagdhornbläsergruppe "Zerweliener Heide" und mit Tanz am Abend bis nach Mitternacht.26.08.2023
19:00 Uhr
Irish Folk an der Mühle
Mühlenkonzert mit Green Meadow, zum wiederholten Male zu Gast. Grund genug für ein erneutes ... [mehr]Gastroangebote
Aktuelle Meldungen
Experteninterview mit der FAPIQ
(16.02.2023)Pakt für Pflege – Pflege vor Ort
Seit dem 01.07.2021 haben wir die Koordinierung und Durchführung des Förderprojektes für die Ämter Gramzow und Brüssow sowie für die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland übernommen. Zum 01.01.2022 starteten die 4 Kommunen dann das erste interkommunale Verbundprojekt nach dieser Richtlinie mittels eines Kooperationsvertrages. Da dieser Ansatz modellhaften Charakter besitzt, war und ist das Interesse an unserer Projektumsetzung nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene groß.
Frau Wiegmann, Projektleitung der FAPIQ, besuchte unsere Mitarbeiterinnen am 09.02.2023 zu einem Experteninterview, welches mit nur 2 Projektumsetzern geführt wird. Interesse zeigte Frau Wiegmann an der Ideenfindung zu den Projektinhalten, an der Idee und Umsetzung der interkommunalen Kooperation und auch an der (Ein-) Bindung der „Pflege vor Ort“ Mitarbeiterinnen. Die praktische Projektumsetzung war natürlich auch eines der Hauptthemen in diesem Interview: Wie finden wir unsere Zielgruppe? Welche Themen interessieren die Menschen in der Region? Welche Probleme treten auf?
Es war eine angenehme Atmosphäre, in dem das Experteninterview stattfand. Wir danken Frau Wiegmann, dass sie auch unsere regionalen Probleme wie die Zugangsvoraussetzungen für Alltagsbegleiter mit in die Landespolitik tragen möchte.
Text: LAFP e.V., B. Amlang
Schöffenwahl 2023 - Schöffen gesucht
(09.02.2023)Bekanntmachung Schöffenwahl 2023
Schöffen gesucht
Die Gemeinde Nordwestuckermark ist aufgerufen, Personen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu benennen. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen gewählt. Gesucht werden Schöffen für die Strafabteilungen der Amtsgerichte und Strafkammern des Landgerichtes Neuruppin.
Die Amtszeit beginnt mit dem 01.01.2024 und endet nach 5 Jahren am 31.12.2028.
Die Vorschlagsliste, die die Gemeinde Nordwestuckermark erstellt, sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über die Vorschlagsliste entscheidet die Gemeindevertretung in ihren Sitzungen im nichtöffentlichen Teil von März bis Mai 2023. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Schöffengerichte verhandeln und entscheiden in Strafsachen, für die die Amtsgerichte bzw. das Landgericht zuständig sind. Ein Schöffengericht besteht in der Regel aus dem Berufsrichter beim Amtsgericht bzw. Landgericht als Vorsitzenden sowie aus zwei ehrenamtlichen Richtern, den Schöffen. Während einer Hauptverhandlung üben die Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter aus.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das handeln des Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, aus vorgelegten Zeugenaussagen, Gutschachten, Urkunden ableiten können. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nach § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nur von Deutschen versehen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber, die am Amtsgericht Prenzlau und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an Rechtsprechungen in Strafsachen teilnehmen, sollten zum 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die zu berufenden Personen müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Gemeinde Nordwestuckermark wohnhaft sein. Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben sollen aus gesundheitlichen Gründen geeignet sein, ausreichend die deutsche Sprache beherrschen und nicht in Vermögensverfall geraten sein.
Ausgeschlossen sind von der Wahl wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, welches zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.
Ebenso sind Juristen von der Wahl ausgeschlossen, genau wie Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung zu tun haben wie Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer und Religionsdiener.
Gemäß § 55 Gerichtsverfassungsgesetz erhalten ehrenamtliche Richter (Schöffen) eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Wenn Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, teilen sie dies bitte bis zum 28.02.2023 schriftlich an folgende Adresse mit:
Gemeinde Nordwestuckermark
Bürgermeister
Amtsstraße 8
17291 Nordwestuckermark
oder per Mail an
Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann im Sekretariat/ Zentrale Dienste entgegengenommen werden oder heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen können Sie sich an die
Wahlleiterin: Frau Hecht Tel. 039852-479190
Stellv. Wahlleiterin: Frau Gnauck Tel. 039852-479140
wenden.
Nordwestuckermark, den 26.01.2023
gez. R. Klatt
Bürgermeister